Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2 GewO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
87527 Sonthofen
Rathausplatz 1
87527 Sonthofen