Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2 GewO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
und
13:00 Uhr - 18:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Neue Straße 16
91459 Markt Erlbach
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