Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:
Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:
falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:
Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 100 EUR - 500 EUR
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Widerspruch
Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.