Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:
Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:
falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:
Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 100 EUR - 500 EUR
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Widerspruch
Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.
Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung.