Logo Bayernportal

Lasereinrichtung; Informationen über die Anforderungen beim Betrieb

Mit Lasereinrichtungen dürfen nur fachkundige Personen umgehen. Vor der ersten Inbetriebnahme der Lasereinrichtung muss diese von einer befähigten Person geprüft werden. 

Ansprechpartner - Regierung von Unterfranken

Strahlenschutz, Medizinprodukte Betreiben, Kompetenzzentrum Röntgen

Anzahl: 1