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Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben.
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Marktstr. 24
97645 Ostheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön
Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen (z. B. Gemeinden, Landratsämter, Regierungen, Kreiskrankenhäuser), die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten durch mehrere öffentliche Stellen ist möglich, dieser muss kein Mitarbeiter der verantwortlichen Stellen sein und kann auch durch weitere Personen vertreten und unterstützt werden. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten müssen auf eine leicht zugängliche Weise veröffentlicht werden, der Name des behördlichen Datenschutzbeauftragten muss in der Veröffentlichung nicht enthalten sein.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende gesetzlichen Aufgaben:
Übertragung weiterer Aufgaben
Folgende Aufgaben des Verantwortlichen nach der DSGVO kommen für eine Übertragung auf den behördlichen Datenschutzbeauftragten in Frage: