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Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
63736 Aschaffenburg
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
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63739 Aschaffenburg
63736 Aschaffenburg
Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
- Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind sowie
- sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.
Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst auch Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, welche auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.
Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation oder des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.
Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 1. Januar 2020 ausgeübt haben. Im Bereich des Feuerwehrwesens sind diese Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände oder die politische Gemeinde.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ehrung.
Der nächste Ehrenabend findet erst wieder im Jahr 2025 statt.
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen.
Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.