Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Alle Bürger haben das Recht, Anregungen an die Vorschlagsberechtigten zu richten.
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung einer Ehrung des Landkreises sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Mitglieder des Kreistags, Verbands- und Kreisvorsitzende der Vereine sowie katholische und evangelisch-lutherische Pfarrämter.
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Verleihung eines Ordens oder Ehrenzeichens rechnen.
Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für die Verleihung einer Auszeichnung.
Die verdienstvolle Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.
Für die Auszeichnung von Verdiensten muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein. Die Verdienste sollen daher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in den Vorgang einbezogen werden.
Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer Auszeichnung.
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Die Voraussetzung zur Ehrung durch den Landkreis Miltenberg sind in der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg festglegt
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen.
Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.