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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Gemeinde Haidmühle

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Do
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und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mi    geschlossen

Hausanschrift

Dreisesselstraße 12
94145 Haidmühle

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Dreisesselstraße 12
94145 Haidmühle