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Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Rathausplatz 1
83071 Stephanskirchen
Postfach 1162
83065 Stephanskirchen