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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Stadt Schweinfurt

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail.

Hausanschrift

Markt 1
97421 Schweinfurt

Postanschrift

97420 Schweinfurt