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Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a.Inn
Postfach 1680
83506 Wasserburg a.Inn