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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Bürgerservice (mit Ordnungswesen, Standesamt und Einwohnermeldeamt)

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