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Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.
Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.
Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.
Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.
Der Verwaltungsakt umfasst in Fürth folgende Schritte:
Formulare:
Anmeldung für volljährige geschäftsfähige Personen
Anmeldung für minderjährige Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Anmeldung für Personen von 14 bis 17 Jahren
Anmeldung für volljährige geschäftsunfähige Personen
Weitere Infos:
Informationsblatt zum Ausdrucken und Download
Informationsblatt für Minderjährige zum Ausdrucken und Download
Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ist drei Monate vor der Erklärung mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem sie abgegeben werden soll. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Erklärung dann abgegeben werden.
Sobald Sie 18 Jahre alt sind, können Sie selbst die Erklärung abgeben.
Jugendliche, die älter als 14 Jahre sind, können selbst die Erklärung abgeben, aber sie benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Außerdem müssen sie bestätigen, dass sie beraten wurden. Die Beratung kann insbesondere durch Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen, oder von einem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, erfolgen.
Für Kinder unter 14 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter die Erklärung abgeben. Wenn das Kind bereits 5 Jahre alt ist, muss es sein Einverständnis erklären. Die gesetzlichen Vertreter müssen ebenfalls bestätigen, dass sie beraten wurden - auch hier können die gleichen Fachleute oder Organisationen die Beratung durchführen.
Mit der Erklärung sind auch die Vornamen zu bestimmen, die Sie zukünftig führen wollen. Die Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Sofern der bisher geführte Vorname dem neuen Geschlechtseintrag entspricht, kann dieser erneut bestimmt werden.
Bitte beachten Sie: Sie können Ihren Vornamen nur ändern, wenn Sie auch Ihren Geschlechtseintrag ändern. Eine separate Vornamensänderung ist nicht möglich.
Eine erneute Erklärung kann erst nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Änderungserklärung erfolgen.
Das Standesamt, bei dem Sie Ihre Erklärung abgeben möchten, informiert Sie gerne über alle Unterlagen, die Sie dafür vorlegen müssen.
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.