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Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Stand: 20.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz