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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.
Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.
Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.
Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Normenkontrollverfahren
n den Parkhäusern und Tiefgaragen rund um die Erlanger Innenstadt gibt es zu allen Tageszeiten freie Kapazitäten. Von dort aus lassen sich Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen bequem zu Fuß oder mit den Bussen im kostenlosen Innenstadtbereich erreichen. Alle Parkflächen sind ausgeschildert. Ohne Parkplatzsuche bequem und schnell unterwegs in der Innenstadt. Seit 1. Januar 2024 heißt es „Freie Fahrt“ in allen Buslinien innerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs. Wer mitfahren will, kann einfach einsteigen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden.
Ohne Parkplatzsuche bequem und schnell unterwegs in der Innenstadt. Seit 1. Januar heißt es „Freie Fahrt“ in allen Buslinien innerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs. Wer mitfahren will, kann einfach einsteigen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden. Der kostenlose Innenstadtbereich erstreckt sich vom Busbahnhof am Großparkplatz im Westen zum Zollhausplatz im Osten sowie von der Werner-von-Siemens-Straße im Süden zur Schwabachanlage im Norden. Welche Bushaltestellen im Innenstadtbereich liegen, lässt sich leicht erkennen: Die Namen der Haltestellen sind auf den Schildern gelb-orange hinterlegt. Diese Farbe findet sich auch auf allen Fahrplan- und Tarifinformationen. Eine interaktive Karte im Internet zeigt zudem, welche Parkmöglichkeiten es gibt und wie man von dort aus jeweils am besten mit dem Bus in der Innenstadt unterwegs ist. Besonders einfach ist das mit der neuen CityLinie. Sie verbindet als Ringlinie den Großparkplatz, verschiedene Parkhäuser und zentrale Punkte wie die Universitätskliniken.
Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.