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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Am Schloßplatz 1
83646 Bad Tölz
Postfach 1140
83631 Bad Tölz