Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Königstraße 15
83022 Rosenheim
Postfach 1209
83013 Rosenheim