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Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Ansprechpartner - Markt Oberstaufen

Sachgebiet 12 Ordnungs- und Sozialwesen

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