Logo Bayernportal

Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Ansprechpartner - Stadt Roth

Verkehrsüberwachung

Anzahl: 2