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Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Fax auf.
Schuhstraße 40
91052 Erlangen
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