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Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilgung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

32 Wasser, Abfall und Bodenschutz

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