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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Landratsamt Schwandorf

5.0 - Abteilung 5 - Gesundheitsamt, Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
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08:00 Uhr - 15:30 Uhr
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08:00 Uhr - 15:30 Uhr
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Hausanschrift

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf

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