Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Poststraße 1
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm