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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Landratsamt Kronach

Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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96317 Kronach

Postanschrift

Güterstraße 18
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