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Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
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