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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

61 Infektionsschutz, Umwelthygiene

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Dr.-Grundler-Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.