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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Gewerbe, Glücksspielrecht, Handwerk, Gaststätten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch

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91405 Neustadt a.d.Aisch