Logo Bayernportal

Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 62 - Gewerberecht, Gaststättenrecht, Glücksspielrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm