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Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht

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