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Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen