Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Postfach 463
94304 Straubing