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Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt