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Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Herrenstr. 15
87700 Memmingen
Herrenstr. 15
87700 Memmingen