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Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
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Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278 Traunstein
83276 Traunstein