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Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht

Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 12.1 - Kommunale Angelegenheiten; Stiftungen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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