Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Krankenhausstraße 73
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm