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Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht

Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.

Landratsamt Lindau (Bodensee)

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)

Postanschrift

Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)