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Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung

Sie können die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.

Formulare

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
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Leistungsdetails

Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.

Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.

keine

Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.

Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:

  • Tod der eingetragenen Person,
  • rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
  • dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 29.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr