Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Beuthener Str. 6
86720 Nördlingen
Beuthener Str. 6
86720 Nördlingen
Beuthener Str. 6
86720 Nördlingen
Beuthener Str. 6
86720 Nördlingen
Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.