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Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
Die Stadt Erlangen gehört dem Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" an. Aufgabe des Zweckverbands ist unter anderem die Überwachung von Parkverstößen. Sie haben in Erlangen geparkt und wollen Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld oder gegen einen Bußgeldbescheid einreichen? Dann senden Sie diesen bitte an: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg.
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.