Logo Bayernportal

Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg

Postanschrift

Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg