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Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Sonstige Aufgaben

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro - Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr geöffnet

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