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Finanzlage von Kommunen; Erstellung von Stellungnahmen

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune spielt sowohl bei haushaltsrechtlichen Genehmigungen als auch bei der Prüfung von Förderanträgen eine Rolle.

Für Sie zuständig

Landratsamt Lichtenfels - Arbeitsbereich 32.1 Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Leistungsdetails

Das kommunale Haushaltsrecht schützt die Kommunen vor finanzieller Überförderung: die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinden muss erhalten bleiben. Vielfach sind daher Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, die bei kreisangehörigen Kommunen durch die staatlichen Landratsämter durchgeführt wird.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist aber auch bei der Prüfung von Förderanträgen wichtig. Denn Zuwendungen zu Investitionen dürfen nur gewährt werden, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen gesichert sind und die Folgekosten die Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.

Die Landratsämter geben in geeigneten Fällen hierzu Stellungnahme ab.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales