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Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 62 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
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