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Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung

Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

Für Sie zuständig

Landratsamt Berchtesgadener Land
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Zur sicheren Übermittlung der einzureichenden Unterlagen an das Landratsamt Berchtesgadener Land.

Hausanschrift

Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

Postanschrift

Salzburger Straße 64

83435 Bad Reichenhall

Telefon

+49 8651 773-0

Webseite

www.lra-bgl.de

Leistungsdetails

Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.

Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:

  • Arten und Ziele der Nutzung
  • Benutzerkreis
  • Anmeldung
  • Leihfrist und Rückgabe von Medien
  • Beschränkung der Ausleihe
  • Vorbestellungen
  • Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
  • Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer

Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales