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Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Rathausplatz 1
85447 Fraunberg
Rathausplatz 1
85447 Fraunberg
Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.
Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:
Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.
Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.