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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Reichertshausen

Sonstige Aufgaben

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
15:00 Uhr - 19:30 Uhr

Hausanschrift

Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen

Postanschrift

Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen