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Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Gemeinde Krailling

Bauleitplanung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling

Postanschrift

Postfach 1364
82142 Planegg