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Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei Maßnahmen in den Bereichen der Europaangelegenheiten, der internationalen Beziehungen Bayerns und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:
Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.
Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.
Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Gefördert werden einzelne Vorhaben oder Programme (Projektförderung), institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Verwaltungsgerichtliche Klage